Krankentaggeld – Schutz fur Mitarbeiter und Unternehmen
Krankentaggeld
Das Krankentaggeld ersetzt den Lohnausfall durch Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalles, von Krankheit oder Mutterschaft. Viele Arbeitnehmer sind schon durch den Betrieb ausreichend versichert. Arbeitnehmer, die keiner solchen Kollektivversicherung angehören, Selbständig Erwerbende oder Hausfrauen können gegen eine Prämie eine freiwillige Taggeldversicherung abschliessen:

Krankentaggeld nach KVG
Gesetzliche Grundlage dieser Taggeldversicherung ist das Krankenversicherungsgesetz (KVG). Beitrittswillige müssen von der Krankenkasse in die Taggeldversicherung nach KVG aufgenommen werden, für die Aufnahme in die Versicherung muss der Versicherte jedoch Gesundheitsfragen beantworten. Vorbehalte für bestehende Krankheiten dürfen von der Krankenkasse aber längstens fünf Jahre angebracht werden. Kollektivversicherungen sind möglich.
Weitere Merkmale der Krankentaggeldversicherung nach KVG: Männer und Frauen bezahlen die gleichen Prämien, und auch Hausfrauen können sich versichern. Die Arbeitsunfähigkeit infolge Mutterschaft ist bei rechtzeitigem Abschluss (mindestens 270 Tage vor der Geburt) gedeckt.
Einige Krankenkassen bieten jedoch bei der Taggeldversicherung nach KVG nur eine ungenügende Höhe des maximalen Taggeldes an.
Krankentaggeld nach VVG
Gesetzliche Grundlage dieser Taggeldversicherung ist das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Die Krankenkassen können bei Taggeldversicherungen nach VVG die Aufnahme eines Interessenten ablehnen (Vertragsfreiheit) und die Prämien abhängig von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, sowie weiteren Kriterien gestalten.
Die Arbeitsunfähigkeit infolge Mutterschaft ist oft nur gegen eine zusätzliche Prämie versicherbar. Für Hausfrauen sind die angebotenen Produkte oft ungeeignet, weil einige Krankenkassen einen Erwerbsausfallnachweis voraussetzen.
Kollektiv-Krankentaggeldversicherung
Kollektiv-Krankentaggeldversicherung
Als Arbeitgeber sind Sie, gemäss Obligationenrecht (Art. 324a), verpflichtet, Ihren Mitarbeitenden bei Krankheit den Lohn weiterzuzahlen. Das Arbeitsrecht verlangt dabei eine nach Dienstalter abgestufte Lohnfortzahlung.
Nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, bis zum Beginn der Auszahlung einer Invalidenrente durch die Eidgenössische Invalidenversicherung bzw. die betriebliche Vorsorge, können Ihren Mitarbeitenden dabei schmerzhafte Lücken bis zu mehreren Monaten entstehen. Zudem sind diese Lohnausfallleistungen bei lang anhaltenden Krankheitsfällen für Ihr Unternehmen nicht kalkulierbar.
Wozu eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung?
Die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung übernimmt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. So schützen Sie sich und Ihre Mitarbeitenden vor den finanziellen Folgen der krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit.
Welches sind die Vorteile einer Kollektiv-Krankentaggeldversicherung?
- Sie wissen, dass Sie die arbeitsrechtlichen Bestimmungen erfüllen.
- Sie sind sicher, dass Ihr Personal bei Krankheit nicht in eine finanzielle Notlage gerät.
- Die Prämien sind im Voraus kalkulierbar.
- Sie vermeiden das Risiko von unvorhersehbaren Kosten für Lohnfortzahlungen
Wir empfehlen eine kostenlose Beratung vom Fachspezialisten.
Sie erhalten von uns eine individuelle Auswertung mit Ihren Einsparmöglichkeiten bei Taggeld-Versicherungen.
Für einen Rückruf nutzen Sie bitte unten stehendes Formular. Für einen online-Vergleich nutzen Sie bitte unser ausführliches Online-Formular. Klicken Sie hierzu bitte auf das Buch (in beiden Fällen erhalten Sie eine ausführliche Auswertung. Und selbstverständlich werden Ihre Angaben vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben).