Unser Vorsorge Konzept
Wie funktioniert das schweizerische Vorsorgesystem?
1972 in einer Volksabstimmung angenommen, bildet heute das so genannte Dreisäulen-Konzept die Grundlage des schweizerischen Vorsorgesystems. Die drei Säulen der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge ergänzen sich im Idealfall so, dass bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter der gewohnte Lebensstandard gesichert ist.

1. Säule – Existenzsicherung, staatliche Vorsorge
AHV und IV bilden die erste bzw. staatliche Säule. Zusammen mit allfälligen Ergänzungsleistungen (EL) sollen sie die Existenz der Bevölkerung sichern. Die erste Säule ist für alle obligatorisch.
2. Säule – Sicherung des gewohnten Lebensstandards, berufliche Vorsorge
Die Pensionskasse, die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG) bilden die zweite Säule. Die 1. und 2. Säule sollen zusammen mindestens 60% des zuletzt bezogenen Lohnes absichern und den gewohnten Lebensstandard erhalten. Der zweiten Säule müssen sich nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch anschliessen. (Viele kommen dabei nicht über den gesetzlich vorgeschriebenen Minimalbertag hinaus.
3. Säule – Individuelle Ergänzung (Wahlbedarf), private Vorsorge
Die dritte Säule – die private Vorsorge – ist nicht obligatorisch. Sie ergänzt die erste und zweite Säule nach den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten. Es werden zwei Arten von Selbstvorsorge unterschieden: Die freie und die gebundene Vorsorge (Säulen 3b und 3a). Letztere ist steuerlich begünstigt. Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende können ihre Beiträge an die gebundene Vorsorge bei den direkten Steuern in einem bestimmten Umfang von ihrem Einkommen abziehen. Im Unterschied zum herkömmlichen Sparen ist sie teilweise steuerlich begünstigt. Mit ihr lassen sich Vorsorgelücken gezielt schliessen.
Abkürzungen:
AHV > Alters- und Hinterlassenenversicherung
IV > Invalidenversicherung
EL > Ergänzungsleistung
BVG > Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge
UVG > Bundesgesetz über die obligatorische Unfallversicherung
„Vierte Säule“ / Arbeit nach der Pensionierung?
Auch der umgekehrte Fall zur Frühpensionierung, nämlich die weitere Erwerbstätigkeit nach dem offiziellen Pensionierungsalter ist - sofern möglich und gewünscht - in der Pensionsplanung zu berücksichtigen. Gemäss einer Studie von Avenir Suisse arbeiten derzeit über 70'000 Menschen über das AHV-Alter hinaus. Das sind 16% der Männer und 10% der Frauen. Gründe für eine solche weitere Erwerbstätigkeit können finanzieller, aber durchaus auch anderer persönlicher Natur sein. Zudem möchten viele Erwerbstätige ihr Pensum nicht an einem Stichtag von 100% auf 0% ändern, sondern ab einem gewissen Alter die Arbeitszeit allmählich reduzieren, dafür aber vielleicht auch über das staatliche Pensionierungsalter hinaus weiter beruflich aktiv sein.
Vermögensanlage / Zeithorizont
Die vorgängige Bestandesaufnahme und die Zielformulierung über den Zeithorizont und Ablauf Ihrer Pensionierung beeinflusst Ihre sinnvolle Anlagestrategie massgeblich. Risikofähigkeit, Aktienquote, Vermögenssicherung, Steueroptimierung sind nur einige Stichworte, welche Sie mit Ihrem Finanzberater besprechen sollten. Ihre finanziellen Umstände (Risikofähigkeit) und Ihr Risikowillen bestimmen, wie eine sinnvolle Strukturierung Ihrer Vermögenswerte aussieht. Dass aus steuerlichen Gründen Kapitalgewinne angestrebt und Zinserträge vermieden werden sollten, ist sicher zu beachten. Dass aber damit häufig mehr Risiken eingegangen werden, darf auch nicht vergessen werden. Erste Priorität muss deshalb die Abschätzung der Risikofähigkeit haben. So wie ein Fondssparplan bei der Umsetzung der Sparziele hilft, kann ein sogenannter Fondsauszahlungsplan bei den Ausgaben zu Disziplin verhelfen. Diese technische Hilfestellung ist v.a. dann in Betracht zu ziehen, wenn Sie ungeübt und unsicher in Ihrer Kapitalanlage sind. Da nicht alle Pensionierten ihre wohlverdiente Freizeit mit Studium, Analyse und Umsetzung Ihrer Vermögensanlagen verbringen wollen, ist auch zu überlegen, ob Sie Ihr Vermögen von einem unabhängigen Vermögensverwalter anlegen lassen möchten.
Lassen Sie sich bei Ihrem Entscheid Zeit. Nur wenn Sie Vertrauen in eine Vermögensverwaltung haben, sollten Sie ihm einen Vermögensverwaltungsauftrag geben. Ein Vermögensverwaltungsauftrag kann zwar jederzeit gekündigt werden, sollte aber sinnvollerweise langfristig angedacht sein.
Liquiditätsplanung
Ein absolut zentraler Punkt bei der Pensionsplanung ist die Liquiditätsplanung. Nur wenn Sie auch Zugriff auf Ihr Vermögen haben, können Sie es auch konsumieren. Im Falle einer Frühpensionierung müssen Sie nebst dem Wegfall des Lohnes zusätzlich auch noch Einzahlungen in die AHV und unter Umständen in Ihre Pensionskasse berücksichtigen. Unvorhergesehene Auslagen können auftreten. Wenn Sie keinen unmittelbaren Zugriff auf Ihr Vermögen haben, da es beispielsweise in Immobilien, Lebensversicherungen, Pensionskasse oder Säule 3a angelegt ist, kann dies eventuell unangenehme Folgen haben. Eine Belehnung oder Aufnahme einer Hypothek ist nach einer (Früh-)Pensionierung, wo nur noch ein reduziertes Einkommen fliesst, für die Bank unter Umständen kein interessantes Thema mehr...
Steuern und Erbrecht
Steuerliche Aspekte beeinflussen eine sinnvolle Pensionsplanung. Eine detaillierte Ausführung der steuerlichen Behandlung der verschiedenen Produkte führt im Rahmen dieses Artikels zu weit. Einige Punkte, welche beachtet werden sollten, haben wir vorgängig bereits erwähnt. Im Hinblick auf die Pensionierung ist beispielsweise auch die Besteuerung der Kapitalauszahlung von Zweiter und Dritter Säule zu beachten (verschiedene Kapitalien nicht im gleichen Jahr auszahlen lassen, Progression brechen), ebenso wie die Einhaltung der Bedingungen, welche für die steuerliche Bevorzugung von Zweiter und Dritter Säule nötig sind.
Ebenfalls spielen erbrechtliche Aspekte unter Umständen eine massgebliche Rolle für eine sinnvolle Pensionsplanung. Auch hier gelten für die diversen Formen von Lebensversicherungen oder Pensionskassengelder nicht die gleichen Regeln. Die Regelung, dass bei der Pensionskassenrente die Witwe nur 60%, der Witwer unter Umständen sogar gar nichts erhält, ist häufig ein Killer für den Rentenbezug, die Kapitalauszahlung wird gewählt. Andererseits kann mit Lebensversicherungen ein Begünstigter ausserhalb des Erbgangs festgelegt werden, sofern die Pflichtanteile beachtet werden.
Zusammenfassung
Die Pensionsphase nimmt heutzutage eine prominente Stellung in unserem Leben ein. Die Zeitdauer wird mit steigender Lebenserwartung länger. Um diesen Lebensabschnitt bestreiten zu können, braucht es beträchtliche Kapitalien. Zudem wird mittlerweile in verschiedenen Teilen der Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen und langsam akzeptiert, dass das Leistungsniveau der Ersten Säule aufgrund der demografischen Entwicklung in Zukunft sinken dürfte. Dass gleichzeitig die Zweite Säule für negative Schlagzeilen sorgt, hilft auch nicht, das Vertrauen in die Vorsorge wieder zu stärken. Die Dritte Säule / Private Vorsorge dürfte deshalb in Zukunft noch wichtiger werden. Diese Flexibilität ist aber gleichzeitig auch die Stärke des Vorsorgesystems der Schweiz. Trotz aller Probleme gilt das Vorsorgesystem der Schweiz im Quervergleich mit anderen Ländern als vorbildlich und stabil. Es lohnt sich, für Ihre Pensionsplanung sowohl Zeit als auch ein wenig Geld zu investieren. Die verschiedensten finanziellen Themengebiete sind zu beachten: Einnahmen/Ausgaben, Vermögen/Schulden, Steuern, Ehe- und Erbrecht und natürlich auch Ihr Zeithorizont. Nebst all diesen finanziellen Aspekten dürfen auch andere persönliche Bedürfnisse nicht vergessen werden: Gefällt mir meine Arbeit und will/kann ich weiterarbeiten? Was habe ich für andere Pläne? Lassen Sie sich deshalb von einem unabhängigen Fachmann Ihres Vertrauens beraten.
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